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Einleitung zur Testamentsvollstreckung

Die Befugnisse des Willensvollstreckers sind abhängig vom Willen des Erblassers.

Die Testamentsvollstreckung / Willensvollstreckung beinhaltet Verwaltung, Vertretung und Teilung des Nachlasses.

Der Testamentsvollstrecker ist Inhaber des fremdnützigen, privaten Amtes und übt Rechte und Pflichten der Erben aus.

Dem Testamentsvollstrecker obliegen:

  • Verwaltung und Vertretung der Erbschaft.
  • Durchsetzung von Anordnungen des Erblassers wie Vermächtnisse und Auflagen.
  • Mitwirkung bei der Erfüllung von Teilungsanordnungen und Durchführung der Teilung selbst.

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