Gesetzliche Grundlagen
Die Aufgaben des Testamentsvollstreckers und ihr einzelner Inhalt muss verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen entnommen werden:
- Aufzählung der Rechte und Pflichten des Testamentsvollstreckers gemäss ZGB 518 Abs. 2:
- Verwaltung der Erbschaft
- Tilgung der Erblasserschulden
- Vermächtnis-Ausrichtung
- Durchführung der Teilung der Erbschaft
- Gleichstellung des Testamentsvollstreckers mit dem amtlichen Erbschaftsverwalter aufgrund von ZGB 518 Abs. 1:
- Erbschaftsverwalter nach ZGB 554 für die Sicherung des Erbgangs
- Erbschaftsverwalter nach ZGB 595 für die amtliche Liquidation der Erbschaft
- Anwendung der Rechtssätze aus dem Recht des einfachen Auftrags von OR 397 ff., insbesondere:
- Grundsätze über die Verantwortlichkeit (OR 397 – 400)
- Grundsätze über Entschädigung und Aufwandersatz (OR 402)
- Grundsatz der solidarischen Mandatsübernahme durch mehrere Personen (OR 403 Abs. 2)
- Grundsätze über die Mandatsbeendigung (OR 404 ff.).
Rechte und Pflichten im Standard-Mandat
Für die Abwicklung des Erbgangs hat der Testamentsvollstrecker folgende Rechte und Pflichten:
» Inventaraufnahme und Rechnungsruf
» Besitz
» Ausrichtung der Vermächtnisse
» Prozessführung im nichterbrechtlichen Prozess
» Prozessführung im erbrechtlichen Prozess