Checkliste: Honorierung des Willensvollstreckers
Die 4 Bemessungssysteme
- Honorierung ausschliesslich nach Zeitaufwand
- Berücksichtigung des Nachlassaktiven durch
- einen abgestuften Honorarrahmen
- Zuschläge (Quelle: ehem. Honoraransätze des Zürcher Anwaltsverbandes, Ausgabe Januar 1998; siehe auch Box)
- Besondere Schwierigkeiten
- Fremdsprachen-Bedarf
- Internationaler Nachlass
- Spezialkenntnisse
- Besondere Dringlichkeit
- Einsätze ausserhalb der Bürozeiten
- Besondere Wichtigkeit für den Erblasser
- Besondere Schwierigkeiten
- Berücksichtigung des Nachlassaktiven durch
- Honorierung nach Zeitaufwand verbunden mit einem Prozent-Zuschlag
- Prozentsatz nach dem Wert der Nachlassaktiven
- zB bis 2 % der Bruttoaktiven (Quelle: Praxis)
- zB „Stundenansatz von CHF 180 – CHF 280 mit einem einmaligen Zuschlag von höchstens 2 % des Wertes der Bruttoaktiven“ (Quelle: ehem. Honoraransätze des Zürcher Anwaltsverbandes, Ausgabe Januar 1998)
- Prozentsatz nach dem Wert der Nachlassaktiven
- Honorierung mit Prozentsatz nach dem Wert der Nachlassaktiven
- zB 1 -3 % der Bruttoaktiven (Quelle: Praxis)
- Honorierung mit Prozentsatz nach dem Wert der Nachlassaktiven, mindestens aber des Zeitaufwands
- zB 2 % des vollstreckten Nachlassvermögens + festzulegender Stundensatz.
Angemessenheitskriterien nach Lehre und Rechtsprechung
Die Höhe der Vergütung muss im Verhältnis stehen zu
- Mühe
- Verantwortung
- Zeitverlust
- Dauer des Mandates
- Umfang des Mandates
- Schwierigkeit und Komplexität der Verhältnisse
- Wert des Nachlasses
- Ortsübung