Willensvollstreckungen (oder eben Testamentsvollstreckungen) sind sinnvolle Anordnungen bzw. Tätigkeiten, weil dadurch oft Erbenstreitigkeiten vermieden werden können.
Voraussetzung ist aber ein erfahrener Testamentsvollstrecker, der einerseits seine rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten kennt und andererseits die Kommunikations- und Schlichtungsgabe hat, meist emotionale und die Vergangenheit bewältigende Erben zu einer ziel- und zukunftsorientierten Lösung zu führen.