LAWINFO

Testamentsvollstreckung / Willensvollstreckung

QR Code

Testamentsvollstrecker-Aufsicht

Rechtsgebiet:
Testamentsvollstreckung / Willensvollstreckung
Stichworte:
Testamentsvollstreckung, Willensvollstreckung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Aufsicht über den Testamentsvollstrecker stützt sich auf den Verweis von ZGB 518 Abs. 1 auf die Regeln des amtlichen Erbschaftsverwalters, der seinerseits gemäss ZGB 595 Abs. 3 unter behördlicher Aufsicht steht.

Aufsichtsmittel

Die Behörde hat gegenüber dem Testamentsvollstrecker das Recht auf

  • Auskunftserteilung
  • Weisungserteilung
  • Aufhebung erfolgter Dispositionen unter Vorbehalt bereits eingetretener Rechtswirkungen
  • Disziplinarmassnamen nach kantonalem Recht
  • Absetzung.

Anfragerecht des Testamentsvollstreckers

Der Testamentsvollstrecker kann der Aufsichtsbehörde (AB)Fragen vorlegen.

Die Antwort der AB, auch wenn sie den Testamentsvollstrecker in seinem Tun bestätigt, entlastet ihn nicht vor der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit.

Beschwerde

Die staatliche Aufsichtsbehörde (AB) übt nicht ein ständige Aufsicht aus, sondern wird nur auf Beschwerde eines berührten Interessierten hin tätig.

Beschwerdelegitimiert sind:

  • die Erben;

nach einem Teil der Lehre sodann:

  • die Vermächtnisnehmer
  • ev. die Erbschaftsgläubiger.

Beschwerdegründe:

  • Untätigkeit
  • Parteilichkeit
  • Unzweckmässiges Vorgehen
  • etc.

Massnahmen der Aufsichtsbehörde:

  • disziplinarische Einstellung im Amt
  • Entlassung
    • zB wegen Krankheit
    • zB wegen Verfehlungen
    • etc.

Der Beschwerde-Entscheid derogiert den Richterspruch nicht. Der Zivilrichter bleibt alleine zuständig für die Entscheidung aller Rechtsfragen.

Beispiel für Beschwerde

Ein Erbe will aus dem Bargeldfonds des Nachlasses einen Vorschuss auf seinen Erbteil ausgerichtet erhalten (» BGE 91 II 52).

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.