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Testamentsvollstreckung / Willensvollstreckung

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Testamentsvollstrecker-Haftung

Rechtsgebiet:
Testamentsvollstreckung / Willensvollstreckung
Stichworte:
Testamentsvollstreckung, Willensvollstreckung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Testamentsvollstrecker ist verantwortlich für sorgfältige und getreue Ausführung der ihm übertragenen Testamentsvollstrecker-Funktion (vgl. OR 394 ff.).

Zieht der Testamentsvollstrecker externe Berater bei, so ist er verantwortlich für

  • die gehörige Auswahl und Instruktion des Dritten
  • die Handlungen von Hilfspersonen, als ob es seine eigenen Handlungen wären (OR 399)
  • unangebrachte Verfügungen
  • unerlaubte Handlungen (OR 41 ff.).

Bei der Haftung ist zu berücksichtigen, dass das „Amt“ des Testamentsvollstreckers nicht unentgeltlich ist.

Literatur

  • KÜNZLE RAINER, Berner Kommentar, ZGB 517 – 518
  • ITEN MARC ANTONIO, Die zivilrechtliche Verantwortlichkeit des Willensvollstreckers, Sorgfaltspflichten und andere ausgewählte Rechtsprobleme, 2012

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